Leistungen

  • Verkehrswertgutachten
  • Kurzgutachten

Verkehrswertgutachten

Der Verkehrswert wird in Anlehnung an § 194 BauGB ermittelt. Gemäß § 194 BauGB wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der zum Bewertungszeitpunkt, auf den sich die Ermittlungen beziehen, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und den tatsächlichen Eigenschaften sowie der Lage und sonstigen Beschaffenheit des Bewertungsobjektes ohne Einfluss ungewöhnlicher und persönlicher Verhältnisse zu erzielen wäre. Der Verkehrswert entspricht dem Marktwert, der tatsächlich erzielte Kaufpreis kann davon abweichen.

 

Die Anlässe für die Erstellung von Verkehrswertgutachten sind vielfältig und können aus dem privaten, aber auch hoheitlichen Bereich (z.B. Enteignung) resultieren

 

Vorteile 

  • Umfassende Dokumentation mit Begründungen, Anlagen, Fotos
  • Differenzierte Wertermittlung auf Basis von zwei Wertermittlungsverfahren
  • Für alle Arten von Grundstücken, Immobilien (Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilien) sowie Rechte und Belastungen anwendbar
  • Kosten orientieren sich an Honorarverordnung ggf. Festpreisvereinbarung möglich
     

Ablauf 

  • Kontaktaufnahme und Vorbesprechung der Gegebenheiten (Bewertungsanlass, Objektart sowie vorhandene Unterlagen)
  • Festpreisangebot inklusive aller zusätzlichen Leistungen
  • Beauftragung durch Sie
  • Ortstermin mit Innen- und Außenbesichtigung
  • Einholung der erforderlichen (amtlichen) Unterlagen
  • Gutachtenerstellung
  • Versand des Gutachtens sowie der Rechnung (ca. zwei bis vier Wochen nach Durchführung des Ortstermins)
  • Nachgespräch mit Erläuterungen (soweit notwendig und gewünscht)


Benötigte Unterlagen

 

Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten sind verschiedenste Unterlagen und Angaben notwendig:

 

  • Auskünfte aus öffentlichen Registern (z.B. Grundbuch, Baulastenverzeichnis, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Altlasten)
  • Bauzeichnungen, Wohnflächen- und Rauminhaltsberechnungen (soweit vorhanden)
  • ggf. weitere objektspezifisch notwendige Unterlagen (Mietverträge, Teilungserklärung, etc.)

 

Soweit diese Unterlagen in aktueller Ausführung nicht bei Ihnen vorhanden sind, übernehme ich diese Aufgabe für Sie. Sollte ein Aufmaß der Wohnfläche und des Rauminhaltes notwendig sein, kann dies auch vor Ort erfolgen.

 

Umfang

 

In Abhängigkeit der Eigenheiten des Bewertungsobjektes kann der Gutachtenumfang variieren, aber in der Regel sind 40 bis 80 Seiten üblich. Diese bestehen aus ausführlicher verbaler Beschreibung des Objektes sowie der Wertansätze, der eigentlichen Berechnung auf Basis zweier Wertermittlungsverfahren sowie einem umfangreichen Anlagenteil (u.a. Fotodokumentation).
Sie erhalten standardmäßig das Verkehrsgutachten in zwei Ausfertigungen. Sollten darüber hinaus weitere Ausfertigungen benötigt werden, ist dies möglich.

 

Honorar:

Das Honorar basiert auf der Honorarverordnung des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS). Festpreisvereinbarungen sind nach detaillierter Absprache des Auftragsumfanges möglich und allgemein üblich.

Kurzgutachten

Nicht in jeder Situation ist die Erstellung eines umfangreichen Verkehrswertgutachtens notwendig.
Ein Kurzgutachten ist manchmal ausreichend.
In diesem sind die verbale Beschreibung des Objektes, die Erläuterung der Wertansätze sowie die enthaltenden Anlagen in verkürzter Form dargestellt. Die Berechnung des Immobilienwertes erfolgt hier nur auf Basis eines Wertermittlungsverfahrens entsprechend der Objektart. Darüber hinaus wird die bauplanungs- und beitragsrechtliche Situation (z.B. Bebauungsplan) überprüft und im Kurzgutachten berücksichtigt. Auskünfte aus weiteren öffentlichen Registern (z.B. Denkmalschutz, Altlastenkataster) werden nicht eingeholt und sind nicht Bestandteil.

 

Die Erstellung eines Kurzgutachtens kann ausreichend sein, wenn keine Konfliktsituationen (z.B. Erbauseinandersetzung oder Scheidung) gegeben sind.

 

Ihre Vorteile

  • differenzierte Wertermittlung auf Basis eines Wertermittlungsverfahrens
  • verringerter Zeitaufwand sowohl vor Ort
    als auch in der Bearbeitung des Gutachtens
  • geeignet für unbebaute Grundstücke und Standardwohnimmobilien
  • Festpreisvereinbarung
  • Kostenersparnis gegenüber einem Verkehrswertgutachten

 

Benötigte Unterlagen

 

Für die Erstellung von Kurzgutachten sind verschiedenste Unterlagen und Angaben notwendig, diese sind vom Auftraggeber an den Sachverständigen zu übergeben (soweit vorhanden):

  • Auszug aus der Liegenschaftskarte, Grundstücksfläche
  • Grundbuchauszug
  • Fotos des Gebäudes
  • Bauzeichnungen, Wohnflächen- und Rauminhaltsberechnungen
  • Mietverträge und aktuelle Mieten

Gern übernehme ich die Beschaffung der nicht vorhandenen Unterlagen.

 

Ablauf

  1. Kontaktaufnahme und Vorbesprechung der Gegebenheiten
    (Bewertungsanlass, Objektart sowie vorhandene Unterlagen)
  2. Festpreisangebot inklusive aller zusätzlichen Leistungen
  3. Beauftragung durch Sie
  4. Ortstermin mit Innen- und Außenbesichtigung
  5. Einholung der erforderlichen (amtlichen) Unterlagen
  6. Gutachtenerstellung
  7. Versand des Kurzgutachtens sowie der Rechnung
    (ca. eine Woche nach Durchführung des Ortstermins)

Sind Unterlagen nicht vorhanden und müssen durch den Sachverständigen eingeholt bzw. erstellt werden, kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern und der Preis für das Kurzgutachten erhöhen. Sprechen Sie mich an! Gern erläutere ich Ihnen die Einzelheiten.

 

Umfang des Kurzgutachtens:

 

In Abhängigkeit der Charakteristika des Bewertungsobjektes beträgt der Umfang ca. 20 bis 30 Seiten. Diese bestehen aus einer verkürzten verbalen Beschreibung des Objektes sowie der getroffenen Wertansätze, der eigentlichen Berechnungen auf Basis eines Wertermittlungsverfahrens sowie einem verkürzten Anlagenteil.

Sie erhalten standardmäßig das Kurzgutachten in einfacher Ausfertigung. Sollten darüber hinaus weitere Ausfertigungen benötigt werden, ist dies gegen Aufpreis möglich.

 

Honorar:

 

Das Honorar wird als Festpreisvereinbarungen nach detaillierter Absprache des Auftragsumfanges vereinbart und ist abhängig vom Aufwand und der Verwendbarkeit der vorhandenen Unterlagen.