Der Verkehrswert wird in Anlehnung an § 194 BauGB ermittelt. Gemäß § 194 BauGB wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der zum Bewertungszeitpunkt, auf den sich die Ermittlungen beziehen, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und den tatsächlichen Eigenschaften sowie der Lage und sonstigen Beschaffenheit des Bewertungsobjektes ohne Einfluss ungewöhnlicher und persönlicher Verhältnisse zu erzielen wäre. Der Verkehrswert entspricht dem Marktwert, der tatsächlich erzielte Kaufpreis kann davon abweichen.
Die Anlässe für die Erstellung von Verkehrswertgutachten sind vielfältig und können aus dem privaten, aber auch hoheitlichen Bereich (z.B. Enteignung) resultieren.
Vorteile
Ablauf
Benötigte Unterlagen
Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten sind verschiedenste Unterlagen und Angaben notwendig:
Soweit diese Unterlagen in aktueller Ausführung nicht bei Ihnen vorhanden sind, übernehme ich diese Aufgabe für Sie. Sollte ein Aufmaß der Wohnfläche und des Rauminhaltes notwendig sein, kann dies auch vor Ort erfolgen.
Umfang
In Abhängigkeit der Eigenheiten des Bewertungsobjektes kann der Gutachtenumfang variieren, aber in der Regel sind 40 bis 80 Seiten üblich. Diese bestehen aus ausführlicher verbaler Beschreibung des Objektes sowie der Wertansätze, der eigentlichen Berechnung auf Basis zweier Wertermittlungsverfahren sowie einem umfangreichen Anlagenteil (u.a. Fotodokumentation).
Sie erhalten standardmäßig das Verkehrsgutachten in zwei Ausfertigungen. Sollten darüber hinaus weitere Ausfertigungen benötigt werden, ist dies möglich.
Honorar:
Das Honorar basiert auf der Honorarverordnung des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS). Festpreisvereinbarungen sind nach detaillierter Absprache des Auftragsumfanges möglich und allgemein üblich.
Nicht in jeder Situation ist die Erstellung eines umfangreichen Verkehrswertgutachtens notwendig.
Ein Kurzgutachten ist manchmal ausreichend.
In diesem sind die verbale Beschreibung des Objektes, die Erläuterung der Wertansätze sowie die enthaltenden Anlagen in verkürzter Form dargestellt. Die Berechnung des Immobilienwertes erfolgt hier nur auf Basis eines Wertermittlungsverfahrens entsprechend der Objektart. Darüber hinaus wird die bauplanungs- und beitragsrechtliche Situation (z.B. Bebauungsplan) überprüft und im Kurzgutachten berücksichtigt. Auskünfte aus weiteren öffentlichen Registern (z.B. Denkmalschutz, Altlastenkataster) werden nicht eingeholt und sind nicht Bestandteil.
Die Erstellung eines Kurzgutachtens kann ausreichend sein, wenn keine Konfliktsituationen (z.B. Erbauseinandersetzung oder Scheidung) gegeben sind.
Ihre Vorteile
Benötigte Unterlagen
Für die Erstellung von Kurzgutachten sind verschiedenste Unterlagen und Angaben notwendig, diese sind vom Auftraggeber an den Sachverständigen zu übergeben (soweit vorhanden):
Gern übernehme ich die Beschaffung der nicht vorhandenen Unterlagen.
Ablauf
Sind Unterlagen nicht vorhanden und müssen durch den Sachverständigen eingeholt bzw. erstellt werden, kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern und der Preis für das Kurzgutachten erhöhen. Sprechen Sie mich an! Gern erläutere ich Ihnen die Einzelheiten.
Umfang des Kurzgutachtens:
In Abhängigkeit der Charakteristika des Bewertungsobjektes beträgt der Umfang ca. 20 bis 30 Seiten. Diese bestehen aus einer verkürzten verbalen Beschreibung des Objektes sowie der getroffenen Wertansätze, der eigentlichen Berechnungen auf Basis eines Wertermittlungsverfahrens sowie einem verkürzten Anlagenteil.
Sie erhalten standardmäßig das Kurzgutachten in einfacher Ausfertigung. Sollten darüber hinaus weitere Ausfertigungen benötigt werden, ist dies gegen Aufpreis möglich.
Honorar:
Das Honorar wird als Festpreisvereinbarungen nach detaillierter Absprache des Auftragsumfanges vereinbart und ist abhängig vom Aufwand und der Verwendbarkeit der vorhandenen Unterlagen.